Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Zarrentin

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Ihre zuständige Stelle

Amt Zarrentin - Personenstandswesen

Kirchplatz 4
19246 Zarrentin am Schaalsee, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038851 838-0
Fax: 038851 838-190

Mitarbeiter

Frau Juliane Hensen
Telefon: 038851 838-308

Öffnungszeiten

Montag   nur mit Termin
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag  nur mit Termin

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
  • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
    • der Personenstand
    • der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt
    • die Staatsangehörigkeit sowie
    • gegebenenfalls die letzten Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:

  • staatenlos
  • asylberechtigt
  • anerkannter Flüchtling
  • oder Personen, dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
  • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.

Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.