Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow

Lange Straße 28-32
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 115

Mitarbeiter

Behördenrufnummer 115

Öffnungszeiten

Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Externer Online-Dienst

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
  • Ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt:

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

3,30€ EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

39,30 EUR

 
Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

Geb.-Nr.

Ersatz des Dokumentes (Gesamt)

256.1 Eidesstattliche Versicherung

39,30 EUR

30,70 EUR

Gesamt

70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet

(Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein

  • Namensänderung, unbrauchbar usw.

Geb.-Nr.

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

1,00 EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

36,00 EUR

Geb.-Nr.

 

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

 1,00 EUR

 3,30 EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

39,30 EUR

 
Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

Geb.-Nr.

 

Ersatz des Dokumentes (Gesamt)

256.1 Eidesstattliche Versicherung

39,30 EUR

30,70 EUR

Gesamt

70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige (muss erkennbar sein, dass der Führerschein gestohlen wurde) wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet

(Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein

  • Namensänderung, unbrauchbar usw.

Geb.-Nr.

 

126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe

202.4 als Ersatz

          VNF/Direktversand

 1,00 EUR

30,00 EUR

  5,00 EUR

Gesamt

36,00 EUR

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.