Führerschein - Ausstellung wegen Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Zarrentin

Wenn Ihr Führerschein gestohlen, unleserlich geworden oder vernichtet worden ist, müssen Sie sich einen neuen Führerschein ausstellen lassen.

Ihre zuständige Stelle

Amt Zarrentin - Bürgerbüro

Kirchplatz 4
19246 Zarrentin am Schaalsee, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038851 838-700
Fax: 038851 838-190

Mitarbeiter

Frau Franziska Kuwan
Frau Andrea Luck
Frau Birgit Schlüter
Frau Heike König

Öffnungszeiten

... in Zarrentin
Montag   nur mit Termin
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag  nur mit Termin

... in Vellahn
Dienstag  09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14.00 - 17.30 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bei Namensänderung:

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • bisheriger Führerschein (es ist Aufgabe der Fahrerlaubnisbehörde, sich durch Einholung von Auskünften aus den Registern zu vergewissern, dass der Antragsteller im Besitz der Fahrerlaubnis ist.)
  • ein biometrisches Lichtbild nach der Passverordnung,
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis oder Reisepass geändert wurde.
  • Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle
  • Ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

Bei Diebstahl, Verlust, Unleserlichkeit:

  • aktuelles Lichtbild (Größe 45x35mm, Hochformat, Frontalaufnahme). Informationen und Beispiele finden Sie in der Foto-Mustertafel (Bundesdruckerei).
  • ggf. Abgabe einer Versicherung an Eides statt über den Verbleib des Führerscheines
  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
  • ggf. aktuelle Meldebescheinigung
  • ggf. Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Ggf. Karteikartenabschrift (Bescheinigung aus dem örtlichen Führerscheinregister der ehemals ausstellenden Behörde über die persönlichen Fahrerlaubnisdaten)

Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

  • Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:

  • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
  • Geb.-Nr.: 145. Auskunft aus dem Fahreignungsregister: 3,30€ EUR
  • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
  • VNF/Direktversand: 5,00 EUR 
  • Gesamt 39,30 EUR
     

Bei Verlust/Diebstahl ist neben dem Ersatz des Dokumentes unteranderem eine Eidesstattliche Versicherung notwendig.

  • Ersatz des Dokumentes (Gesamt): 39,30 EUR
  • 256.1 Eidesstattliche Versicherung: 30,70 EUR
  • Gesamt: 70,00 EUR

Bei Vorlage einer Diebstahlsanzeige wird auf die eidesstattliche Versicherung verzichtet (Gesamt: 39,30 EUR).

Ersatz allgemein

(Namensänderung, unbrauchbar usw.)

  • Geb.-Nr.: 126.2 Meldung an das ZFER (Zentrales Fahrerlaubnisregister) ohne Probe: 1,00 EUR
  • Geb.-Nr.: 202.4 als Ersatz: 30,00 EUR
  • VNF/Direktversand: 5,00 EUR
  • Gesamt: 36,00 EUR

Wenn Ihr Führerschein abhandengekommen oder vernichtet worden ist, beispielsweise durch Diebstahl, Unleserlichkeit oder Verlust, benötigen Sie einen neuen Führerschein, sofern Sie nicht auf die Fahrerlaubnis verzichten. Wenn Sie den Verlust des Führerscheins nicht unverzüglich anzeigen und ein Ersatzdokument beantragen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.