Internationalen Führerschein beantragen
In bestimmten Ländern benötigen Sie zusätzlich zu Ihrem nationalen Führerschein einen internationalen Führerschein, um Ihre Fahrerlaubnis nachzuweisen.
Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Zulassungsstelle / Führerscheine
Scheuerstraße 2
23966
Wismar, Hansestadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
08.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Termine können online [ # ] , telefonisch (03841 251-3294) oder per Mail [ # ] beantragt werden.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Voraussetzungen
- Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder in einem Staat, der keine Vertragspartei des "Wiener Abkommens" ist.
- Sie sind im Besitz eines EU-Kartenführerscheins.
- Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Verfahrensablauf
Bitte prüfen Sie die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen, bevor Sie in die Fahrerlaubnisbehörde gehen. Wenn Personaldokumente abgelaufen sind, vergessen wurden oder wenn unleserliche Dokumente oder unvollständige Unterlagen vorgelegt werden, können die Behördenmitarbeiter Ihr Anliegen nicht erledigen. Bei Vorliegen aller vollständigen Unterlagen erfolgt in der Regel die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins sofort. Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt oder der kreisangehörigen, großen Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort haben. Ein persönliches Erscheinen bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde ist erforderlich, da Unterschriften zu leisten sind. Das Beantragen durch einen Vertreter ist nicht möglich. Besitzen Sie noch keinen EU-Kartenführerschein, ist die Ausstellung eines solchen vorher zu beantragen, wenn Sie Ihren Wohnort auf dem Gebiet der Europäischen Union haben. Erst danach kann Ihnen ein Internationaler Führerschein ausgefertigt werden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.