Fundsache Status abfragen

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet.

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
BürgerServiceCenter

Stadthaus, Am Markt 11
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-2345

Öffnungszeiten

Termine können online [ https://tevis-online.mvnet.de/wismar/ ] gebucht oder telefonisch unter 03841 251-2345 vereinbart werden. (Dienstags ist das Aufsuchen ohne vorherige Terminvereinbarung für die Bürgerinnen und Bürger möglich.)
Öffnungszeiten BürgerServiceCenter:
Montag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Dienstag
08.00 bis 12.00 Uhr
13.30 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
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Donnerstag
08.00 bis 12.00 Uhr
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Freitag
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Öffnungszeiten Wohngeldstelle:
Montag
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08.30 bis 12.00 Uhr
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Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:

  • §§ 965 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Landesverwaltungskostengesetz M-V (VwKostG M-V)
  • Kostenverordnung Innenministerium M-V (IMKostVO M-V)