Fundsache Status abfragen

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Fundbüro und Post

Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03874 526-106
Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Herr Christopher Maschke
Telefon: 03874 526-106
Fax: 03874 526-109
Position: Sachbearbeiter

Öffnungszeiten

Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

  • Bei Abholung der Fundsache ist ein legitimiertes Dokument (Personalausweis, Reisepass) vorzulegen.
  • Bei Schlüsselverlusten ist eine persönliche Vorsprache mit Zweitschlüssel zur zweifelsfreien Identifizierung Ihres Schlüsselbundes erforderlich. Bei Schlüsselbunden mit markanten Anhängern genügt auch eine genaue Beschreibung als Nachweis.
  • Bei Handyverlusten muss die PIN vor Ort eingegeben werden.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Wir bestätigen bei Verlust (z.B. eines Fahrrades, Hörgerätes) zur Vorlage bei Ihrer Versicherung, dass der gesuchte Gegenstand nicht abgegeben wurde. Verwaltungsgebühr 5,00 €.

Für die Aufbewahrung von Fundsachen:

a) im Wert bis zu          50,00 €          1,00 €

b) im Wert bis zu          250,00 €        2,50 €

c) im Wert über            250,00 €        5,00 €

d) Fahrräder                                       3,50 €

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Möchte die findende Person ihre Fundrechte wahr nehmen, werden die Personalien aufgenommen. Ansonsten ist die Aufnahme personenbezogener Daten nicht erforderlich. Die Fundrechte der findenden Person sind Finderlohn, Eigentumserwerb und Ersatz von Aufwendungen.

Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden die Fundsachen u.a. gespendet.

  • Fahrräder werden dem Zebef (Jugendwerkstatt) zur Aufbereitung und sozialen Verwendung überlassen
  • Anziehsachen, Modeschmuck usw. werden an Novilife übergeben
  • Brillen werden an Optiker zur Aufwertung übergeben und anschließend in Entwicklungsländer gesendet

 

Eine Übersicht über die aktuell erfassten Fundsachen finden Sie hier: