Fundsache Status abfragen

Ausgewähltes Gebiet: Teterow, Bergringstadt

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Teterow - Sicherheit und Ordnung

Marktplatz 1-3
17166 Teterow, Bergringstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03996 1278-49
Fax: 03996 1278-78

Mitarbeiter

Frau M. Juckel
Telefon: 03996 1278-48
Fax: 03996 1278-78
Frau A. Dressel
Telefon: 03996 1278-56
Fax: 03996 1278-78
Herr D. Nawotke
Telefon: 03996 1278-53
Fax: 03996 1278-78
Frau G. Wolter
Telefon: 03996 1278-52
Fax: 03996 1278-78
Herr F. Regge
Telefon: 03996 1278-53
Fax: 03996 1278-78
Herr M. Ode
Telefon: 03996 1278-49
Fax: 03996 1278-78
Position: Fachbereichsleiter
Frau M. Krause
Telefon: 03996 1278-53
Fax: 03996 1278-78

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (außer Standesamt)

Mittwoch geschlossen 

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 08:30 - 12:00 Uhr (gilt nur für den Fachbereich Bürger- und  Ordnungsangelegenheiten)
 

Parkplätze

Kurzparkstände mit Parkscheibenpflicht (30 Min. Mo - Fr 06:00 bis 18:00 Uhr) Marktplatz Giebelseite des Rathauses gegenüber der Apotheke
Anzahl: 5
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wenn Sie einen Wertgegenstand (das heißt mit einem Wert von mehr als 10,00 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Dazu sind Sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sogar verpflichtet. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie ihre Personalien festgehalten.

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder die Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Gemeinde.