Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Alt Steinbeck

Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist....

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Zulassungswesen

Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Adresse

Am kleinen Stadtfeld 6
23966 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau C. Steffen
Telefon: +49 3841 3040-3620
Fax: +49 3841 3040-83620
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau M. Hoop
Telefon: +49 3841 3040-3622
Fax: +49 3841 3040-83622
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau B. Hofmüller
Telefon: +49 3841 3040-3612
Fax: +49 3841 3040-83612
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau S. Albert
Telefon: +49 3841 3040-3613
Fax: +49 3841 3040-83613
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau U. Metzner
Telefon: +49 3841 3040-3644
Fax: +49 3841 3040-83644
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau T. Keisler
Telefon: +49 3841 3040-3616
Fax: +49 3841 3040-83616
Funktion: Fachgebietsleitung Zulassungswesen
Frau M. Kula
Telefon: +49 3841 3040-3615
Fax: +49 3841 3040-83615
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau D. Schenk
Telefon: +49 3841 3040-3618
Fax: +49 3841 3040-83618
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau A. Beutin
Telefon: +49 3841 3040-3650
Fax: +49 3841 3040-83650
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau N. Kröpelin
Telefon: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung))
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:08:00 – 11:30 Uhr

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Gebühr: 5,10 Euro GebOSt

Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
Erteilung der Auskunft

Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind:

  • Standardkennzeichen,
  • Saisonkennzeichen,
  • Oldtimerkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen,
  • Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
  • rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
  • Kurzzeitkennzeichen

Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.

Das Zentrale Fahrzeugregister

  • erteilt Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen,
  • hilft bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr,
  • stellt Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
  • unterstützt Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts,
  • ermöglicht Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder,
  • sichert das Eigentum am Fahrzeug und
  • hält eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereit.

Auskünfte aus diesem Register erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr.

Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.