Kraftfahrzeug: abmelden
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter...
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Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice am Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg
Friedrich-Engels-Ring 53
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
Postfach110264
17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Online-Terminvereinbarung
Parkplätze
Anzahl: 5
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Haltestelle: Kirschenallee
Bus:
2
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt
17109 Demmin, Hansestadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
17192 Waren (Müritz)
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/Schnellnavigation/Datenschutz/
Erforderliche Unterlagen
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Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
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Kennzeichenschilder
Kosten
Die genaue Gebührenhöhe erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb setzen wollen, können Sie dies bei jeder Kfz-Zulassungsbehörde in Deutschland persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter beantragen.
Das Kennzeichen wird grundsätzlich sofort nach Außer-Betrieb-Setzung wieder freigegeben.
Soll das Kennzeichen bei einer erneuten Zulassung wiederverwendet werden, kann dieses gegen Gebühr befristet reserviert werden.
Rechtsgrundlagen
§ 14 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 15d Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)