Ihre zuständige Stelle
Reuterstadt Stavenhagen
Schloß 1
17153
Stavenhagen, Reuterstadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Adresse
Neue Straße 35
17153
Stavenhagen, Reuterstadt
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
- Montag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Dienstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 09:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
- Freitag 09:00 Uhr - 12 Uhr
Parkplätze
Anzahl: 20
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Formloser Antrag mit Vorhabenbeschreibung und Lageplan
Kosten
Die Gebührenhöhe richtet sich nach Maßgabe von Sondernutzungsgebührenordnungen/-satzungen, zu denen auf Wunsch die jeweils zuständige Behörde Auskünfte erteilt.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Die Gebührenhöhe richtet sich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach der Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Satzung über die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1532_1.PDF?1503537085
Gebührensatzung für die Sondernutzung an Kreisstraßen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
https://www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de/media/custom/2037_1533_1.PDF?1503537086
Verfahrensablauf
Der Antrag ist bei der jeweils zuständigen Behörde zu stellen. Im Antrag ist der Standort der geplanten Sondernutzung so präzise wie möglich zu beschreiben. Des Weiteren sind zum Beispiel die Art, Ausmaß und Dauer der Sondernutzung darzustellen.
Bei geplanter Errichtung oder Aufstellen von Anlagen sind diese und ihre Auswirkung auf die Straße zu nennen und die Größen der in Anspruch zu nehmenden Straßenflächen begründet darzulegen.
Bei geplanten Arbeiten an der Straße ist zusätzlich eine Zustimmung der zuständigen Straßenbaubehörde einzuholen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Anträge für Leitungsverlegungen, Zufahrten (außerorts) oder sonstige Nutzungen sind schriftlich oder digital beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Bauamt/ Sachgebiet Tiefbau einzureichen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Benutzung der öffentlichen Straßen über den Gemeingebrauch hinaus stellt eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist. Zu den öffentlichen Straßen gehören dabei auch die Parkplätze.
Sondernutzungen sind beispielsweise:
- Verkaufswagen/Verkaufsstände
- Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften
- Informationsstände
- Werbeaufsteller/Werbetafeln
- Tische/Stühle
- Fahrradständer
- Plakatierung
- Zufahrten zu Straßen außerhalb von Ortschaften
- Veranstaltungen
Die Sondernutzungserlaubnis wird befristet oder auf Widerruf unter Vorbehalt einer Veränderung erteilt. Verbunden mit dieser Erlaubnis sind Auflagen, die einzuhalten sind.
- Soweit für eine Veranstaltung eine straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, schließt diese die Sondernutzungserlaubnis mit ein.