Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

Ausgewähltes Gebiet: Wismar, Hansestadt

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerk...

Ihre zuständige Stelle

Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
Zulassungsstelle / Führerscheine

Scheuerstraße 2
23966 Wismar, Hansestadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03841 251-3294
Telefon: 03841 251-3299
Telefon: 03841 251-3293
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Fax: 03841251 777-3294

Öffnungszeiten

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08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
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geschlossen
Donnerstag
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Hinweis
Außer dienstags können Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung bearbeitet werden!
Termine können online [ # ] , telefonisch (03841 251-3294) oder per Mail [ # ] beantragt werden.

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In allen Fällen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
  • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung.
     
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden. Ebenso müssen Änderungen der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden sowie Änderungen der Halterdaten durch Erwerb eines Kfz.