Ihre zuständige Stelle
Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Zulassungswesen
Langer Steinschlag 4
23936
Grevesmühlen, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Weitere Anschriften
Postanschrift
23958 Wismar, Hansestadt
Postanschrift
Postfach1565
23958
Wismar, Hansestadt
Adresse
Am kleinen Stadtfeld 6
23966
Wismar, Hansestadt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag: | 09:00 – 12:00 Uhr |
Dienstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 09:00 – 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung)) |
Donnerstag: | 09:00 – 12:00 Uhr 13:00 – 18:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 – 11:30 Uhr |
Parkplätze
Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn:
Grevesmühlen Bahnhof
Malzfabrik Grevesmühlen
Bus:
Malzfabrik Grevesmühlen
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
In allen Fällen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen
- gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Nachweis über die Hauptuntersuchung.
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden. Ebenso müssen Änderungen der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden sowie Änderungen der Halterdaten durch Erwerb eines Kfz.