Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

Ausgewähltes Gebiet: Arpshagen

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerk...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Nordwestmecklenburg
Fachgebiet Zulassungswesen

Langer Steinschlag 4
23936 Grevesmühlen, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

23958 Wismar, Hansestadt

Postanschrift

Postfach1565
23958 Wismar, Hansestadt

Adresse

Am kleinen Stadtfeld 6
23966 Wismar, Hansestadt

Mitarbeiter

Frau C. Steffen
Telefon: +49 3841 3040-3620
Fax: +49 3841 3040-83620
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau M. Hoop
Telefon: +49 3841 3040-3622
Fax: +49 3841 3040-83622
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau B. Hofmüller
Telefon: +49 3841 3040-3612
Fax: +49 3841 3040-83612
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau S. Albert
Telefon: +49 3841 3040-3613
Fax: +49 3841 3040-83613
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau U. Metzner
Telefon: +49 3841 3040-3644
Fax: +49 3841 3040-83644
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau T. Keisler
Telefon: +49 3841 3040-3616
Fax: +49 3841 3040-83616
Funktion: Fachgebietsleitung Zulassungswesen
Frau M. Kula
Telefon: +49 3841 3040-3615
Fax: +49 3841 3040-83615
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau D. Schenk
Telefon: +49 3841 3040-3618
Fax: +49 3841 3040-83618
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau A. Beutin
Telefon: +49 3841 3040-3650
Fax: +49 3841 3040-83650
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung
Frau N. Kröpelin
Telefon: +49 3841 3040-3617
Fax: +49 3841 3040-83617
Funktion: Sachbearbeiterin Kfz-Zulassung

Öffnungszeiten

Montag:09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch:09:00 – 12:00 Uhr ((nur Kfz-Zulassung))
Donnerstag:09:00 – 12:00 Uhr
13:00 – 18:00 Uhr
Freitag:08:00 – 11:30 Uhr

Parkplätze

Parkplatz an der Malzfabrik in Grevesmühlen
Anzahl: 198
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Grevesmühlen Bahnhof
Regionalbahn: Grevesmühlen Bahnhof

Malzfabrik Grevesmühlen
Bus: Malzfabrik Grevesmühlen

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In allen Fällen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
  • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung.
     
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden. Ebenso müssen Änderungen der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden sowie Änderungen der Halterdaten durch Erwerb eines Kfz.