Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerk...
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Ihre zuständigen Stellen
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin, Hansestadt
17109 Demmin, Hansestadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Ordnungsamt / Verkehrsangelegenheiten
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice am Friedrich-Engels-Ring 53, 17033 Neubrandenburg
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz)
17192 Waren (Müritz)
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Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Bürgerservice in der Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz, Residenzstadt
17235 Neustrelitz, Residenzstadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
In allen Fällen
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Personalausweis oder
- Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen
- gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
- oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
- Nachweis über die Hauptuntersuchung.
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden. Ebenso müssen Änderungen der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden sowie Änderungen der Halterdaten durch Erwerb eines Kfz.