Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden

Ausgewähltes Gebiet: Ahlbeck

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerk...

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Vorpommern-Greifswald
36.2 SG Kfz-Zulassung

Friedländer Landstraße 21 d
17389 Anklam, Hansestadt

Weitere Anschriften

Adresse

An der Kürassierkaserne 9
17309 Pasewalk, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03834 8760-3690
Telefon: 03834 8760-3648
Fax: 03834 8760-93601

Mitarbeiter

Herr Peter Weirauch
Telefon: 03834 8760-3601
Fax: 03834 8760-93601
Position: Amtsleiter

Öffnungszeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Mo., Mi. und Fr. nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

In allen Fällen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Personalausweis oder
  • Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
  • oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.

Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.

Zusätzlich bei technischen Änderungen

  • gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen
  • oder Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation
  • Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers
  • Nachweis über die Hauptuntersuchung.
     
  • bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.

In der Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart) vermerkt werden. Ebenso müssen Änderungen der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat) verzeichnet werden sowie Änderungen der Halterdaten durch Erwerb eines Kfz.