Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen beantragen
Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder vergleichbare Ausbildungseinrichtungen) können nach zwei Jahren eine...
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Landkreis Ludwigslust-Parchim
FG Ausländerbehörde
Putlitzer Straße 25
19370
Parchim, Stadt
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19092
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Dienstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
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Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position:
Fachperson für Datenschutz
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Sie seit zwei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen
- Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
- Nachweis, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen und die dafür erforderlichen Erlaubnisse besitzen
- Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
- Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
- Nachweis des deutschen Hochschulabschlusses
- Nachweis des angemessenen Arbeitsplatzes.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Passpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie dürfen eine Erwerbstätigkeit ausüben und besitzen dafür alle erforderlichen Erlaubnisse.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
- Sie haben 24 Monate lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen gezahlt.
- Sie haben ausreichend großen Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie besitzen seit zwei Jahren einen der folgenden Aufenthaltstitel:
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung
- Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung
- Blaue Karte EU
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausübung einer selbständigen Tätigkeit
- Sie haben einen Ihrem Abschluss angemessenen Arbeitsplatz.
Kosten
113 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen (staatliche oder staatlich anerkannte Hochschulen oder vergleichbare Ausbildungseinrichtungen) können nach zwei Jahren eine zeitlich und räumlich nicht beschränkte Niederlassungserlaubnis erhalten.