Mitteilung von Änderungen der tatsächlichen Umstände für die Zulassung eines Fernlehrganges
Ihre zuständige Stelle
Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)
Peter-Welter-Platz 2
50676
Köln, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Keine Angabe
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Auskunft - 115 Ihre Behördennummer
Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das 115-Kontaktformular.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
- Anmelde- /Vertragsvordrucke für den zu ändernden Fernlehrgang
- Infomaterial für Teilnehmer
- von der Änderung betroffenes Lehr- und Lernmaterial
Voraussetzungen
Eine wesentliche Änderung bei einem Fernlehrgang ist eingetreten.
Kosten
Zulassung wesentlicher Änderungen: 50% vom Lehrgangs-Verkaufspreis, mindestens 200,00 Euro
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wesentliche Änderungen in einem Fernlehrgang müssen von der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) zugelassen werden.
Wesentliche Änderungen liegen vor, wenn sich über die übliche Lehrgangspflege hinaus die Inhalte, Dauer oder Ziele des Lehrgangs geändert haben, beispielsweise eine Änderung der maßgeblichen Rechtsnormen.
Fristen
Die Zulassung gilt als erteilt, wenn nicht in der Regel innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen über die Zulassung entschieden wurde.