Erlaubnis für eine Veranstaltung mit übermäßiger Straßenbenutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Ordnungs- und Sozialamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Herr P. Dehnert
Telefon: 038203 701-56
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Meldewesen</p>
Frau M. Marter
Telefon: 038203 701-32
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Bußgeldstelle, Außendienst</p>; Überwachung ruhender Verkehr
Frau M. Weitendorf
Telefon: 038203 701-42
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Frau H. Schulzke
Telefon: 038203 701-35
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau F. Jacubzyk
Telefon: 038203 70146
Fax: 038203 70140
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau B. Peters
Telefon: 038203 701-58
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten
Frau L. Friese
Telefon: 038203 701-57
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen
Frau N. Kubatzki
Telefon: 038203 701-36
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau S. Leverenz
Telefon: 038203 701-37
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Bußgeld/ Verkehrsordnungswidrigkeit; Stellv. Leiterin
Frau A. Schwarz
Telefon: 038203 701-31
Fax: 038203 701-40
Position: Leiter Ordnungsamt
Frau S. Warwel
Telefon: 038203 701-34
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Allg. Ordnungsangelegenheiten; Sachbearbeiterin Brandschutz

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • formgebundener Antrag

Des Weiteren als optionale Anlagen:

  • Streckenführung (bei ortsveränderlichen Veranstaltungen) als Karte oder detaillierte Beschreibung (insbesondere innerhalb größerer Orte),
  • Zeitplan,
  • Nachweis über den Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung,
  • Maßnahmenplan zur Absicherung der Veranstaltung durch den Veranstalter,
  • Verkehrszeichen- und Umleitungsplan zwecks straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen.

Eine Erlaubnis darf nur Veranstaltern erteilt werden, die die Gewähr dafür bieten, dass die Veranstaltung entsprechend den Bedingungen und Auflagen der Erlaubnisbehörde abgewickelt wird.

Die Gebühren für die Erteilung einer Erlaubnis nach § 29 Abs. 2 StVO betragen je nach Verwaltungsaufwand entsprechend § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), Gebühren-Nr. 263, 10,20 EUR bis 767,00 EUR, bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand 767,00 EUR bis 2.301,00 EUR.

Von Straßenbaulastträgern erhobene Sondernutzungsgebühren werden im Erlaubnisbescheid gesondert festgesetzt. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der Art und dem Ausmaß der Einwirkung einer Veranstaltung auf die Straße.

Sondernutzungsgebühren können auch bei erlaubnisfreien Veranstaltungen anfallen oder dann, wenn öffentliche Flächen i. V. m. der Veranstaltung über das veranstaltungsübliche Maß hinaus (z. B. für die Verpflegung von Zuschauern) genutzt werden sollen.

Der Antrag und die Anlagen sind vollständig ausgefüllt rechtzeitig, d. h. etwa 4 bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der zuständigen Stelle (Straßenverkehrsbehörde) einzureichen.

Veranstaltungen, für die öffentliche Straßen, Wege und Plätze mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Verkehr wegen der Anzahl oder des Verhaltens der Veranstaltungsteilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird. Das ist insbesondere der Fall bei

  • Motorsportlichen Veranstaltungen (Oldtimerfahrten, Motorradfahrten, Sternfahrten)
  • Radrennen (z. B. Rad- und auch Laufstrecke bei Triathlonwettbewerben, Etappenfahrten, Marathonradfahrten), Mannschaftsfahrten und vergleichbaren Veranstaltungen mit Fahrrädern,
  • Radtouren (z. B. Rad-Touristik-Fahrten), wenn mehr als 100 Personen teilnehmen oder wenn mit erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen zu rechnen ist,
  • Inline-Skatingwettbewerben,
  • Volkswanderungen und Volksläufe, wenn mehr als 500 Personen teilnehmen oder das überörtliche Straßennetz (ab Kreisstraße) beansprucht wird,
  • Umzüge bei Volksfesten u. ä. (außer ortsübliche Prozessionen u. a. ortsübliche kirchliche Veranstaltungen sowie kleinere ortsübliche Brauchtumsveranstaltungen),
  • Straßenfeste, Märkte.

Widerspruchsfrist

4 Wochen

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO

10 Jahre