Vorläufiger Reisepass

Ausgewähltes Gebiet: Zarrentin

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.

Ihre zuständige Stelle

Amt Zarrentin - Bürgerbüro

Kirchplatz 4
19246 Zarrentin am Schaalsee, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038851 838-700
Fax: 038851 838-190

Mitarbeiter

Frau Franziska Kuwan
Frau Andrea Luck
Frau Birgit Schlüter
Frau Heike König

Öffnungszeiten

... in Zarrentin
Montag   nur mit Termin
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch  geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 15.00 Uhr
Freitag  nur mit Termin

... in Vellahn
Dienstag  09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14.00 - 17.30 Uhr

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • bisheriger Reisepass
  • Personalausweis
  • ggf. ist eine Personenstandsurkunde (Geburts-/ Heiratsurkunde) erforderlich, z.B. bei Unklarheiten der Namensschreibweise

Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.

26,00 EUR

Sie müssen für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.

Die persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unabdingbar. Die Identität kann durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachgewiesen werden. Dies ist in aller Regel der Personalausweis oder der bisherige Reisepass.

Dagegen kann der Reisepass auch von einem schriftlich Bevollmächtigten, der sich ausweisen muss, abgeholt werden.

Ein vorläufiger maschinenlesbarer Reisepass wird Ihnen nur ausgestellt, wenn die Zeit für die Ausstellung eines Expresspasses (Herstellungsdauer max. 72 Stunden) zu knapp ist und dieser nicht mehr rechtzeitig vor dem ersten Gebrauch ausgehändigt werden kann.