Verlust des Personalausweises anzeigen und neuen Personalausweis beantragen

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei...

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Bürgerbüro

Blutstr. 5
19370 Parchim

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-332
Telefon: 03871 71-334
Telefon: 03871 71-335
Fax: 03871 71-333

Mitarbeiter

Herr Max Leo Fröhlich
Telefon: 03871 71-335
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiter
Frau Anita Graf
Telefon: 03871 71-350
Fax: 03871 71-313
Position: Leiter/-in Standesamt;Sachgebietsleiterin
Frau Stefanie Zerbst
Telefon: 03871 71-332
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin
Herr Christian Schlaeth
Telefon: 03871 71-334
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiter
Frau Julia Krüger
Telefon: 03871 71-331
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin
Frau Katrin Kleinwächter
Telefon: 03871 71-312
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin
Frau Ute Denzer
Telefon: 03871 71-330
Fax: 03871 71-333
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag der Stadt Parchim
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Behördliche Datenschutzerklärung der Stadt Parchim
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • Verlustanzeige
  • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
  • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
  • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
  • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtlicher Lichtbildausweis oder Führerschein)

  • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
  • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
  • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
  • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
  • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
  • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
  • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

Für die Verlustanzeige fällt keine Gebühr an.
Für einen neuen oder einen vorläufigen Personalausweis sind die in der Personalausweisgebührenordnung vorgeschriebenen Gebühren zu entrichten.

Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber Ihrer oder einer sonstigen Personalausweisbehörde oder gegenüber der Polizei anzeigen.

Sie können gleichzeitig bei Ihrer oder – gegen Zuschlag/Aufpreis – einer sonstigen Personalausweisbehörde einen neuen Personalausweis beantragen.

Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht mehr haben, weil er unauffindbar, verloren oder entwendet worden ist, müssen Sie diesen Verlust sofort anzeigen.
Die Beantragung eines neuen Personalausweises ist notwendig.
Ist die Bearbeitungsdauer von ca. 4 Wochen zu lang, kann bei Bedarf ein vorläufiger Personalausweis beantragt werden. Dieser wird unmittelbar ausgestellt.