Vorläufiger Personalausweis

Ausgewähltes Gebiet: Löcknitz-Penkun

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durc...

Ihre zuständige Stelle

Amt Löcknitz-Penkun
Einwohnermeldeamt

Chausseestr. 30
17321 Löcknitz

Zentraler Kontakt

Telefon: 039754 50-0
Fax: 039754 50200

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis
  • bei Personen unter 16 Jahren der Kinderreisepass sowie die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis und Einverständniserklärung bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung)
  • aktuelles Lichtbild, das den Bestimmungen der Personalausweisverordnung entspricht (biometrisches Lichtbild)

Die Gebühr für einen vorläufigen Personalausweis beträgt 10,00 Euro.

Für den Fall, dass Sie einen Personalausweis sofort benötigen und nicht auf die Herstellung eines regulären Personalausweises warten können, weil Sie sich zum Beispiel nicht durch einen gültigen Reisepass ausweisen können, besteht die Möglichkeit, dass Ihnen sofort ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt wird.

Gleichzeitig muss ein neuer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.