Amtliche Meldebestätigung ausstellen

Ausgewähltes Gebiet: Neustadt-Glewe

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung. 

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustadt-Glewe
Fachdienst II - Finanzen

Markt 1
19306 Neustadt-Glewe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038757 500-0
Fax: 038757 500-12

Mitarbeiter

Frau Krogmann
Telefon: 038757 500-32
Fax: 038757 500-12
Position: Steuern
Frau Grün
Telefon: 038757 500-18
Fax: 038757 500-12
Position: Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
Herr Zielinski
Telefon: 038757 500-36
Fax: 038757 500-12
Position: Vollstreckung
Frau Jenny Reitter
Telefon: 038757 500-30
Position: Fachdienstleiterin
Funktion: Fachdienstleiter Finanzen
Frau Rambow
Telefon: 038757 500-33
Fax: 038757 500-12
Position: Kassenleiter
Frau Schembrowski
Telefon: 038757 500-31
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis 
    • Vorläufiger Personalausweis 
    • Ersatz-Personalausweis 
    • anerkannter und gültiger Pass 
    • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier 
  • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis 
  • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person 
  • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
  • bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde). 

Es fallen keine Kosten an.

Eine amtliche Meldebestätigung können Sie im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung entweder persönlich oder online erhalten. 

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde. 

  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor. 
  • Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab. 
  • Anschließend erhalten Sie von der Meldebehörde kostenlos Ihre amtliche Meldebestätigung. 

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung: 

  • Sie rufen den Online-Dienst auf. 
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an. 
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab. 
  • Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse. 
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst. 
  • Abschließend erhalten Sie elektronisch Ihre amtliche Meldebestätigung. 

Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der für Sie zuständigen Meldebehörde an- oder abmelden, erhalten Sie als Nachweis eine amtliche Meldebestätigung.

Sie können die amtliche Meldebestätigung nicht beantragen. Nur wenn Sie Ihren Wohnsitz an- oder abmelden, wird Ihnen die Meldebestätigung ausgestellt.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.