Auskünfte oder Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte beantragen Bodenrichtwerte online einsehen
Wenn Sie Informationen über Bodenrichtwerte, zum Beispiel im Vorfeld eines Grundstückskaufs, Bauvorhabens oder für die Grundsteuer benötigen, können Sie die Bodenrichtwerte online einsehen oder schriftliche Auskünfte und Auszüge erhalten.
Ihre zuständige Stelle
Amt Dömitz-Malliß - Liegenschaften
Slüterplatz 2
19303
Dömitz, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
Hinweis:
Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.
Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:
Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr
Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr
Freitag 09:00 – 12:00 Uhr
Hinweis:
Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.
Parkplätze
Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Geschäftsstelle Gutachterausschuss
19288 Ludwigslust, Stadt
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
19230 Hagenow, Stadt
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
19288 Ludwigslust, Stadt
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Hinweis DSGVO
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Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
Einfache mündliche Auskünfte:
- keine Kosten
Eigenständige Einsicht in die Bodenrichtwertkarte beispielsweise im Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D):
- keine Kosten
Schriftliche Auskünfte:
- Grundgebühr je Auskunft: EUR 30,00
- Zuzüglich für jeden Bodenrichtwert: EUR 4,00
- Standardisierte Auskünfte aus der Bodenrichtwertkarte, beispielsweise für Bauflächen: Je Grundstück: EUR 10,00
- Bereitstellung von amtlichen Auszügen aus der Bodenrichtwertkarte für den Bereich eines Gutachterausschusses: von EUR 34,00 bis 250,00
Verfahrensablauf
Beantragen Sie schriftlich eine Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Ihr Grundstück bei der zuständigen Stelle. Im Anschluss erhalten Sie diese per Post. Weiterhin wird Ihnen ein Kostenbescheid übergeben.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs – BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit, weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Die Bodenrichtwerte werden in Mecklenburg-Vorpommern durch die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ermittelt.
Sie können mündlich oder schriftlich Auskunft verlangen. Schriftliche Auskünfte sind kostenpflichtig.
Einen schnellen und kostenfreien Überblick über die Bodenrichtwerte kann man sich über die Internetportale der Gutachterausschüsse, das GeoPortal.MV oder das Bodenrichtwertinformationssystem Deutschland (BORIS-D) verschaffen.
Spezielle Hinweise für Landkreis Ludwigslust-Parchim:
Die Bodenrichtwerte aus dem Landkreis Ludwigslust-Parchim erhalten Sie [hier].
Möchten Sie Informationen über Bodenrichtwerte in der Landeshauptstadt Schwerin, klicken Sie bitte [hier].