Nebenwohnung abmelden

Ausgewähltes Gebiet: Wittenburg

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Wittenburg (Amt Wittenburg)

Molkereistraße 4
19243 Wittenburg, Stadt

Die Stadt Wittenburg ist die geschäftsführende Gemeinde des Amtes Wittenburg. 

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 3883 33-500
Fax: +49 38852 33-33

Öffnungszeiten

Montag:        geschlossen
Dienstag:      08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch:      geschlossen
Donnerstag:  08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr
Freitag:         08:30 - 12.00 Uhr

Achtung: Für berufstätige Pendler stehen wir nach telef. Absprache auch außerhalb dieser Zeiten zur Verfügung.

Parkplätze

Anzahl: 15
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 1
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Auskunft - 115 Ihre Behördennummer

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115 oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Montag bis Freitag (ausgenommen Feiertage): 08:00 - 18:00 Uhr

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Bestätigung des Wohnungsgebers

vorhandene Personaldokumente (Personalausweis und / oder Reisepass)

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

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