Wohnsitz als Nebenwohnsitz anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Ordnungs- und Sozialamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Herr P. Dehnert
Telefon: 038203 701-56
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Meldewesen</p>
Frau M. Marter
Telefon: 038203 701-32
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Bußgeldstelle, Außendienst</p>; Überwachung ruhender Verkehr
Frau M. Weitendorf
Telefon: 038203 701-42
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Frau H. Schulzke
Telefon: 038203 701-35
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau F. Jacubzyk
Telefon: 038203 70146
Fax: 038203 70140
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau B. Peters
Telefon: 038203 701-58
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten
Frau L. Friese
Telefon: 038203 701-57
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen
Frau N. Kubatzki
Telefon: 038203 701-36
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Gewerbeangelegenheiten; Sachbearbeiterin Wohngeld
Frau S. Leverenz
Telefon: 038203 701-37
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Bußgeld/ Verkehrsordnungswidrigkeit; Stellv. Leiterin
Frau A. Schwarz
Telefon: 038203 701-31
Fax: 038203 701-40
Position: Leiter Ordnungsamt
Frau S. Warwel
Telefon: 038203 701-34
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Allg. Ordnungsangelegenheiten; Sachbearbeiterin Brandschutz

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

  • mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis
    • vorläufiger Personalausweis
    • Ersatz-Personalausweis
    • anerkannter und gültiger Pass
    • anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
  • bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland 
  • bei Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen.
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
  • Sie haben neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland bezogen.

Für den Online-Dienst gelten folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind volljährig.
  • Sie sind nicht verheiratet und haben keine eingetragene Lebenspartnerschaft.
  • Sie beziehen Ihre neue Wohnung ohne minderjährige Kinder.
  • Sie haben einen gültigen Personalausweis oder eine gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN).
  • Sie haben ein NFC-fähiges Smartphone oder ein USB-Kartenlesegerät.
  • Sie haben die Ausweis-App2 auf Ihrem Smartphone installiert.
  • Sie haben ein M-V Nutzerkonto.

kostenlos

Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde oder lassen sich durch eine Person gegebenenfalls mit Vollmacht vertreten:

  • Sie bestätigen durch Unterschrift die Richtigkeit der von der Meldebehörde bei der bisher zuständigen Meldebehörde angefragten persönlichen Daten.
  • Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
  • Abschließend erhalten Sie von der Meldebehörde eine amtliche Meldebestätigung über die Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung.

Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:

  • Sie rufen den Online-Dienst auf.
  • Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
  • Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
  • Sie erhalten einen Code per Post an die Anschrift Ihrer neuen Nebenwohnung.
  • Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Nebenwohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
     

Wenn Sie neben Ihrer Hauptwohnung eine weitere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie diese innerhalb von 2 Wochen nach Einzug als Nebenwohnung bei Ihrer zuständigen Meldebehörde anmelden.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Nebenwohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine von Ihnen bevollmächtige Person. Sie können Ihre neue Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen auch online anmelden.