Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Biestow

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Hanse- und Universitätsstadt Rostock
Fachbereich Wahlen und Bürgeranliegen

Neuer Markt 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 381 381-1180
Fax: +49 381 381-1922

Mitarbeiter

Mitarbeiter/in
Telefon: +49 381 381-1801
Fax: +49 381 381-9047

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Vor dem Haus
Anzahl: 10
Kostenpflichtig

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Haltestelle
Straßenbahn: Leibnitzplatz

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Büro der Oberbürgermeisterin - Behördlicher Datenschutz
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Spezielle Hinweise für kreisfreie Stadt Rostock, Hanse- und Universitätsstadt:

Wenn Sie in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Wahlhelfer werden möchten, finden Sie hier:

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Wahlehrenamt

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.