Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Parchim, Stadt

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Parchim - Stabsstelle Service und Controlling

Schuhmarkt 1
19370 Parchim, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1549
19365 Parchim, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 71-171
Fax: 03871 71-111

Mitarbeiter

Frau Kerstin Zacharias
Telefon: 03871 71-176
Fax: 03871 71-111
Position: Sachbearbeiterin
Frau Marie-Christine Rathsack
Telefon: 03871 71-177
Fax: 03871 71-111
Position: Sachbearbeiterin
Herr Michael Sabrowsky
Telefon: 03871 71-176
Fax: 03871 71-111
Position: Sachbearbeiter
Herr Daniel Weiß
Telefon: 03871 71-172
Fax: 03871 71-111
Position: Sachbearbeiter
Funktion: Koordinator E-Government
Herr Stefan Adam
Telefon: 03871 71-179
Fax: 03871 71-111
Position: SB IT-Service
Herr Michael Blümel
Telefon: 03871 71-178
Fax: 03871 71-111
Position: SB IT-Service
Frau Lena Brodtrück
Telefon: 03871 71-171
Fax: 03871 71-111
Position: Sekretärin

Öffnungszeiten

Montag           09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag         09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 17:00 Uhr

Mittwoch         nach Vereinbarung

Donnerstag     09:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:30 Uhr

Freitag            nach Vereinbarung

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.