Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Neustadt-Glewe

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustadt-Glewe
Fachdienst I - Zentrale Dienste und Bürgerservice

Markt 1
19306 Neustadt-Glewe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038757 500-0
Fax: 038757 500-12

Mitarbeiter

Frau Duchow
Telefon: 038757 500-11
Position: Sekretärin
Herr Hagen
Telefon: 038757 500-17
Position: IT-Koordinator
Frau Kley
Telefon: 038757 500-65
Position: Sachbearbeiterin
Frau Schauer
Telefon: 038757 500-52
Fax: 038757 500-12
Position: Friedhof; Standesbeamtin
Funktion: Standesbeamtin
Frau Knaack
Telefon: 038757 50024
Position: Sachbearbeiterin
Frau Tappe
Telefon: 038757 500-66
Position: Sachbearbeiterin
Frau Madaus
Telefon: 038757 500-58
Position: Sachbearbeiterin
Frau Teschner
Telefon: 038757 500-21
Fax: 038757 500-12
Position: Standesamt
Frau Maehden
Telefon: 038757 500-23
Position: Personal, Kita, Schulen
Frau Blümke
Telefon: 038757 500-43
Position: Sachbearbeiter/-in Einwohnermeldeamt
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen
Frau Balzer
Telefon: 038757 500-70
Position: Sachbearbeiterin
Frau Helmcke
Telefon: 038757 500-20
Position: FDL
Herr Freitag
Telefon: 03875 500-45
Fax: 038757 500-12
Position: Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Herr Breuel
Telefon: 038757 500-41
Fax: 038757 500-12
Position: Wohngeld

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.