Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Hagenow-Land

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Hagenow-Land
Fachdienst Sicherheit und Ordnung

Bahnhofstraße 25
19230 Hagenow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03883 6107-0
Fax: 03883 6107-35

Mitarbeiter

Frau Antje Germer
Telefon: 03883 6107-33
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Peter Linow
Telefon: 03883 6107-18
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Doreen Zieger
Telefon: 03883 6107-17
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin
Herr Yannick Sommer
Telefon: 03883 6107-13
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiter
Frau Marie Rathke
Telefon: 03883 6107-15
Fax: 03883 6107-35
Position: Fachbereichsleitung
Frau Beate Wienecke
Telefon: 03883 6107-12
Fax: 03883 6107-35
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Mo. geschlossen
Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Hinweis:

Information zur Besucherregelung!

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

für den Besucherverkehr im Bereich des Einwohnermeldeamtes, Gewerbeamtes und der Wohngeldstelle

gelten folgende Regelungen:

Eine Terminvergabe ist erforderlich.

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

*

Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.