Als Wahlhelfer freiwillig melden
Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.
Ihre zuständige Stelle
Amt Grabow
Am Markt 1
19300
Grabow, Stadt
Mehr Informationen über Ihre zuständige Stelle
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Parkplätze
Rosenstraße
Anzahl:
Kostenfrei
Marktplatz
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Marktplatz
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Amt Grabow - Amt für Ordnung und Soziales
19300 Grabow, StadtEntfernung zu Bochin: ca. 0 km
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Amt Grabow - Gewerbe, Wahlen, Marktwesen
19300 Grabow, StadtEntfernung zu Bochin: ca. 0 km
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Amt Grabow - Zentrale Dienste und Personal
19300 Grabow, StadtEntfernung zu Bochin: ca. 0 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.