Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust, Stadt

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Ludwigslust - Recht, Wahlen

Schloßstraße 38
19288 Ludwigslust, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03874 526-135
Fax: 03874 526-109

Mitarbeiter

Frau Angela Kretzschmar
Telefon: 03874 526-118
Fax: 03874 526-109
Position: Fachbereichsleiterin
Frau Ulrike Müller
Telefon: 03874 526-135
Fax: 03874 526-109
Position: Fachdienstleiterin
Funktion: 2. Stellv. des Bürgermeisters

Öffnungszeiten

Mo: 9.00 - 12.00 Uhr
Di:  9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 17.45 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 9.00 - 12.00 Uhr, 14.00 - 15.45 Uhr
Fr:  9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze

Kurzzeitparkplatz
Anzahl: 9
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Wer als Wahlhelfer tätig werden möchte, muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Als Hilfskraft kann man bereits mit Vollendung des 16. Lebensjahres eingesetzt zu werden.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.

Spezielle Hinweise für Amtsfreie Gemeinde Ludwigslust, Stadt:

Als Wahlhelfer erhalten Sie bei der Stadt Ludwigslust eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 €.