Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Groß Belitz

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Stadt Bützow & Amt Bützow-Land - Wahlen

Am Markt 1
18246 Bützow

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach1251
18242 Bützow, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038461 50-0
Fax: 038461 50-100

Mitarbeiter

Herr Frank Endjer
Telefon: 038461 50-122
Fax: 038461 50-100
Position: Fachbereichsleiter

Öffnungszeiten

  • Montag bis Freitag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Dienstag und Donnerstag:13:00 - 17:00 Uhr (nach Vereinbarung)

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.