Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land - Hauptamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-0
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Frau K. Wiechmann
Telefon: 038203 701-54
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Personalangelegenheiten
Herr T. Kasten
Telefon: 038203 701-12
Fax: 038203 701-40
Position: Leitender Verwaltungsbeamter
Frau S. Wolter
Telefon: 038203 701-14
Fax: 038203 701-40
Position: Sekretariat, Sitzungsdienst
Frau C. Burmeister
Telefon: 038203 701-11
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Poststelle
Herr R. Krause
Telefon: 038203 701-78
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: IT-Verantwortlicher
Frau H. Nickel
Telefon: 038203 701-53
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Allgemeine Verwaltung, Sitzungsdienst
Frau M. Kothke
Telefon: 038203 701-55
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiterin Personalangelegenheiten

Öffnungszeiten

Keine Angabe

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.