Als Wahlhelfer freiwillig melden

Ausgewähltes Gebiet: Augustenruh

Jeder wahlberechtigte Bürger und jede wahlberechtigte Bürgerin kann sich als Wahlhelfer und Wahlhelferin melden.

Ihre zuständige Stelle

Amt Güstrow-Land
Hauptamt

Haselstraße 4
18273 Güstrow, Barlachstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03843 6933-0
Fax: 03843 6933-32

Mitarbeiter

Frau Martina Mickschat
Telefon: 03843 6933-24
Fax: 03843 6933-32
Position: Amtsleiterin

Öffnungszeiten

  • Montag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Dienstag:      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch:      geschlossen
  • Donnerstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag:        09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Bushaltesteller "Am Eicheneck"
Bus: 200, 201, 202, 204, 205, 206, 210, 215, 216, 250, 252, 260, 290

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Wahlhelfer müssen bei der betreffenden Wahl wahlberechtigt sein.

keine

Sie können sich freiwillig als Wahlhelfer bei Ihrer Gemeindewahlbehörde des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde melden.

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher und Beisitzerinnen und Beisitzer die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
  
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand, zu dem die Gemeinde, das Amt oder Stadtverwaltung beruft, ist ein Ehrenamt. Zur Übernahme ist jede Bürgerin und jeder Bürger verpflichtet, es kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.