Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der...
Zuständige Stelle ermitteln
Der Ort ist entscheidend! Bitte geben Sie den Ort ein, in dessen Umkreis nach verfügbaren Verwaltungsleistungen gesucht werden soll (z. B. Wohnort, Geburtsort, Ort der Eheschließung, Firmensitz). Sie können auch die Postleitzahl eingeben.
Welchen Ort muss ich eingeben?
Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln.
In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:
Geburtsurkunde
Sie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Schwerin, geboren sind Sie aber in Rostock. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Rostock angeben.
Gewerbeanmeldung
Sie möchten ein Gewerbe in Rostock anmelden. Ihr Wohnort ist Schwerin. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Rostock angeben.
Baugenehmigung beantragen
Sie möchten ein Haus in Gadebusch bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Schwerin. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Gadebusch.
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR
Vorabreservierung: 2,60 EUR
Verfahrensablauf
Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Fristen
Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.