Personalausweis Statusabfrage

Ausgewähltes Gebiet: Neuburg

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann. Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der...

Ihre zuständige Stelle

Amt Neuburg

Hauptstraße 10a
23974 Neuburg

Zentraler Kontakt

Telefon: 038426 410-0
Fax: 038426 20031

Mitarbeiter

Herr Andreas Treumann
Telefon: 038426 4100
Fax: 038426 20031
Position: Amtsvorsteher
Frau Angela Lange
Telefon: 038426 4100
Fax: 038426 20031
Position: Leitende Verwaltungsbeamtin

Öffnungszeiten

Dienstag: 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 17:30 Uhr
Donnerstag: 9:00 bis 12:00 und 13:00 bis 15:30 Uhr
Freitag: 9:00 bis 12:00
Montag und Mittwoch: geschlossen

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

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Behördlicher Datenschutzbeauftragter

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.