Personalausweis Statusabfrage
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann. Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der...
Ihre zuständige Stelle
Stadt Hagenow
Einwohnermeldeamt / Fischereiangelegenheiten
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19230
Hagenow, Stadt
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Öffnungszeiten
Montag
08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 13.00 Uhr
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Mittwoch
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Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr
14.00 - 18.00 Uhr
Freitag
08.00 - 13.00 Uhr
Parkplätze
Anzahl:
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 2
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Frau
Susanne
Warncke
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.hagenow.de
WWW:
Digitaler Briefkasten
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Voraussetzungen
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.