Personalausweis Statusabfrage

Ausgewähltes Gebiet: Bad Doberan-Land

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann. Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der...

Ihre zuständige Stelle

Amt Bad Doberan-Land
Einwohnermeldeamt

Kammerhof 3
18209 Bad Doberan, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038203 701-56
Telefon: 038203 701-57
Fax: 038203 701-40

Mitarbeiter

Herr P. Dehnert
Telefon: 038203 701-56
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Meldewesen</p>
Frau L. Friese
Telefon: 038203 701-57
Fax: 038203 701-40
Position: Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt
Funktion: Sachbearbeiterin Meldewesen

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -16:00 Uhr
Mittwoch 09:00 -11:30 Uhr
Donnerstag 09:00 -11:30 Uhr, 14:00 -18:00 Uhr

Hinweis:
Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten: nach telefonischer Vereinbarung

Parkplätze

Anzahl:
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Busbahnhof Bad Doberan

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz

Ausweispflichtig sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG), sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten.

Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.

Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 bis 6 Wochen. Nach Fertigstellung des Ausweises durch die Bundesdruckerei erhält der Antragsteller von dieser den sogenannten PIN-Brief mit der Information, dass der Personalausweis in Kürze zu Abholung bereit liegt. In der Regel kann der Antragsteller seinen Ausweis dann in den nächsten Tagen bei der Personalausweisbehörde abholen.