Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung melden
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse,...
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Hagenow
Lange Straße 28-32
19230
Hagenow, Stadt
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Öffnungszeiten
Montag: 8 - 13 Uhr
Dienstag: 8 - 13 und 14 - 18 Uhr
Mittwoch: 8 - 13 Uhr
Donnerstag: 8 - 13 Uhr und 14 - 18 Uhr
Freitag: 8 - 13 Uhr
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Keine Angabe
Behindertenparkplätze
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Verkehrsanbindung
Keine Angabe
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Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Kfz Zulassung
19061 Schwerin, LandeshauptstadtEntfernung zu Schwerin, Landeshauptstadt: ca. 0 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - kooperatives Bürgerbüro mit Zulassung Ludwigslust
19288 Ludwigslust, StadtEntfernung zu Schwerin, Landeshauptstadt: ca. 34 km
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Landkreis Ludwigslust-Parchim - Bürgerbüro mit Zulassung Parchim
19370 Parchim, StadtEntfernung zu Schwerin, Landeshauptstadt: ca. 37 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
In allen Fällen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein),
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief), nicht erforderlich bei bereits vorhandener ZB II, wenn nur die Änderung der Anschrift erfolgt. Wurden dem Fahrzeug noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt und reicht der Platz auf dem Fahrzeugschein für eine weitere Anschrift nicht mehr aus, sind neue Fahrzeugpapiere auszufertigen. In diesem Fall ist zusätzlich der alte Fahrzeugbrief vorzulegen. Die Änderung ist dann nur bei der Kfz-Zulassungsbehörde möglich.
bei Firmen zusätzlich:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug mit Eintrag der aktuellen Anschrift und
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder bei ausländischen Mitbürgern, ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Wenn Sie einen Dritten mit der Eintragung der Änderung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen. Außerdem muss er Ihr Personaldokument (in Kopie) bei der Zulassungsbehörde vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich auszuweisen.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
- gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder
- Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer zugelassenen Prüforganisation,
- Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
- Nachweis über die Hauptuntersuchung,
- Bescheinigung über die Abgasuntersuchung und
- bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich neue elektronische Versicherungsbestätigung.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen die Kfz-Zulassungsbehörde.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
In der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) müssen technische Änderungen am Fahrzeug (zum Beispiel Fahrzeugklasse, Leistungssteigerung, Emissionsklasse, Aufbauart, Kraftstoffart, Höchstgeschwindigkeit, Abmessungen, Gewichte) vermerkt werden.
Aber auch ein Ändern der Halterdaten (zum Beispiel Namensänderungen durch Heirat oder eine neue Anschrift) muss in der Zulassungsbescheinigung Teil I verzeichnet werden.