Kanalstörung melden
Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen...
Ihre zuständige Stelle
Amt Neustadt-Glewe
Fachdienst III - Bauen und Gebäudemanagement
Markt 1
19306
Neustadt-Glewe, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Im Abwassernetz wird zwischen Schmutzwasser- und Regenwasserkanälen unterschieden. In einigen Ortschaften wird Schmutz- und Regenwasserwasser über einen gemeinsamen Mischwasserkanal abgeleitet. Der Abwassertransport erfolgt entweder freifließend oder über Drucksysteme.
Eigentümer/Betreiber öffentlicher Abwassersysteme sind die abwasserbeseitigungspflichtigen Körperschaften Abwasserzweckverband, Stadt oder Gemeinde.
Schäden können Abwasserrohrbrüche (sichtbar durch das Absenken von Oberflächen oder im Bereich der Schächte) oder z.B. defekte Schachtdeckel (auch klappernder Schachtdeckel) sein. Weiterhin können Alarmleuchten bzw. auffallende Geräusche an Abwasserpumpwerken auf Schäden im Leitungssystem hinweisen.
Störungen im Abwassersystem können durch Verstopfungen (Hindernisse oder Fremdkörper im Kanal oder Pumpwerk) oder durch Rückstau bei starken Niederschlägen oder durch Einleitungen von Schadstoffen in das Kanalnetz hervorgerufen werden.