Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Binz

Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

Ihre zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz
Amt für Finanzen

Jasmunder Str. 11
18609 Binz, Ostseebad

Zentraler Kontakt

Telefon: 038393 374-0
Fax: 038393 2389

Mitarbeiter

Frau Doreen Remmel
Telefon: 038393 37440
Fax: 038393 37487
Position: Sachbearbeiter/-in Steuern, Gebühren, Beiträge
Funktion: <p>Sachbearbeiterin Steuern, Buchhaltung</p>
Frau Petra Relius
Telefon: 038393 374-18
Fax: 038393 2389
Position: Kassenleiter/-in; Sachbearbeiterin
Funktion: Fachgebietsleiter Kreiskasse und Vollstreckung/Kassenleiter
Frau Carola Drews
Telefon: 038393 374-41
Fax: 038393 2389
Position: Sachbearbeiterin
Funktion: Sachbearbeiter/in Kasse / Vollstreckung
Frau Laura Danckwardt
Telefon: 038393 374-58
Fax: 038393 2389
Position: Leiterin Abteilung Finanzen
Funktion: Fachdienstleiter Finanzen

Öffnungszeiten

  • Di   09:00-12.00 Uhr und 13.00-17.00 Uhr
  • Do  09.00-12.00 Uhr und 13.00-16.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundbesitz sind

  •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.