Ihre zuständige Stelle
Hansestadt Wismar - - Der Bürgermeister -
SG Steuern
Stadthaus, Am Markt 11
23966
Wismar, Hansestadt
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 15.30 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
8.30 bis 12.00 Uhr
14.00 bis 17.30 Uhr
Freitag
8.30 bis 12.00 Uhr
Termine können online oder telefonisch gebucht werden.
Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Absprache möglich.
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.
Rechtsgrundlagen
Spezielle Hinweise für Große Kreisangehörige Stadt Wismar, Hansestadt:
Hebesatzsatzung 2018 (PDF, 30 kB, Veröffentlicht am: 01.12.2015 In Kraft ab: 01.01.2018)