Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Anklam-Land

Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

Ihre zuständige Stelle

Amt Anklam Land
Amt für Finanzen Steueramt

Rebelower Damm 2
17392 Spantekow

Zentraler Kontakt

Telefon: 039727 23027
WWW: Homepage

Mitarbeiter

Frau Andrea Ihlenfeld
Telefon: 039727 25026
Position: Sachbearbeiterin Steuerangelegenheiten
Funktion: Sachbearbeiter/in Steuern und Abgaben

Öffnungszeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00-11:30 Uhr und 12:30-15:00 Uhr

Freitag geschlossen

Parkplätze

Anzahl: 8
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundbesitz sind

  •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.