Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Dömitz-Malliß

Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

Ihre zuständige Stelle

Amt Dömitz-Malliß - Steuern

Slüterplatz 2
19303 Dömitz, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038758 316-0
Fax: 038758 316-55

Mitarbeiter

Frau Johnke
Telefon: 038758 316-27
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin
Frau Hinz
Telefon: 038758 316-21
Fax: 038758 316-55
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 17:30 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten.

Öffnungszeiten Kooperatives Bürgerbüro:

Montag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18.00 Uhr

Freitag 09:00 – 12:00 Uhr

Hinweis:

Terminvereinbarung bitte innerhalb der Öffnungszeiten.

Parkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 6
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Parkscheibe hinterlegen
Anzahl: 2
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: https://www.ego-mv.de
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundbesitz sind

  •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.