Grundsteuer zur Ersatzbemessung anmelden

Ausgewähltes Gebiet: Neustadt-Glewe

Melden Sie bei Mietwohngrundstücken oder Einfamilienhäusern die Grundsteuer zur Ersatzbemessung bei Ihrer Gemeinde an.

Ihre zuständige Stelle

Amt Neustadt-Glewe
Fachdienst II - Finanzen

Markt 1
19306 Neustadt-Glewe, Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 038757 500-0
Fax: 038757 500-12

Mitarbeiter

Frau Krogmann
Telefon: 038757 500-32
Fax: 038757 500-12
Position: Steuern
Frau Grün
Telefon: 038757 500-18
Fax: 038757 500-12
Position: Geschäfts- und Anlagenbuchhaltung
Herr Zielinski
Telefon: 038757 500-36
Fax: 038757 500-12
Position: Vollstreckung
Frau Jenny Reitter
Telefon: 038757 500-30
Position: Fachdienstleiterin
Funktion: Fachdienstleiter Finanzen
Frau Rambow
Telefon: 038757 500-33
Fax: 038757 500-12
Position: Kassenleiter
Frau Schembrowski
Telefon: 038757 500-31
Position: Sachbearbeiterin

Öffnungszeiten

Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.

Grundbesitz sind

  •  land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
  •  Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)

Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.