Ihre zuständige Stelle
Amt Neustadt-Glewe
Fachdienst II - Finanzen
Markt 1
19306
Neustadt-Glewe, Stadt
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Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Dienstag: 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Parkplätze
Keine Angabe
Behindertenparkplätze
Keine Angabe
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Nein
Aufzug vorhanden:
Nein
Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Die Grundsteuer ist eine Real-(Objekt-)steuer, also eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Grundbesitz sind
- land- und forstwirtschaftliches Vermögen (Grundsteuer A)
- Grundvermögen und Betriebsvermögen (Grundsteuer B)
Dem Finanzamt obliegt die Bewertung der einzelnen Objekte. Der Einheitswert bildet die Grundlage für den Steuermessbetrag. Liegt vom Finanzamt kein Einheitswertbescheid vor, kommt die Ersatzbemessung zur Anwendung.
Die Gemeinde setzt durch Satzung den Hebesatz fest und erlässt den Grundsteuerbescheid. Der Steuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz bilden die zu entrichtende Steuer.