Bauabsteckung

Ausgewähltes Gebiet: Ludwigslust-Parchim

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim
Bauordnung

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6300
Telefon: 03871 722-6301
Telefon: 03871 722-6302

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Amtlicher Lageplan

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Antragstellung (persönlich, ansonsten formlos per E-Mail oder Post), Durchführung der Absteckungsarbeiten, Gebührenbescheid

Eine Bauabsteckung ist für die Realisierung von Bauvorhaben in den meisten Fällen notwendig. Sie wird durchgeführt, um die Maße eines zu errichtenden Gebäudes auf dem Bauplatz zu verdeutlichen. Insbesondere, wenn das neu zu errichtende Bauwerk in der Nähe oder direkt auf der Grundstücksgrenze entstehen soll, wird so das Einhalten von Grenzabständen gewährleistet und die Überbauung von Grundstücksgrenzen vermieden.