Übernahme von Unterlagen für die Fortführung des Liegenschaftskatasters

Ausgewähltes Gebiet: Schwerin, Landeshauptstadt

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Liegenschaftskataster

Garnisonsstraße 1
19288 Ludwigslust, Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

PostfachPostfach 16 02 20
19092 Schwerin, Landeshauptstadt

Zentraler Kontakt

Telefon: 03871 722-6230

Mitarbeiter

Herr Eike Böttcher
Telefon: 03871 722-6292
Position: SB Messungsvorbereitung
Herr Andreas Detert
Telefon: 03871 722-6290
Position: SB Messungsvorbereitung
Frau Sandra Poschmann
Telefon: 03871 722-6268
Position: SB Katasterübernahme
Herr Michael Happe
Telefon: 03871 722-6291
Position: SB Messungsvorbereitung
Frau Daniela Krüger
Telefon: 03871 722-6294
Position: SB Messungsvorbereitung
Frau Marlen Kanzok
Telefon: 03871 722-6260
Position: SB Katasterübernahme
Frau Heidrun Koppermann
Telefon: 03871 722-6288
Position: SB Geodatenvertrieb (Überwachung Gebäudeeinmessung)
Frau Annette Kusche
Telefon: 03871 722-6284
Position: SB Geodatenvertrieb / Geodatenportal (Antragstellung u. Gebühren)

Öffnungszeiten

Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr

Parkplätze

Keine Angabe

Behindertenparkplätze

Keine Angabe

Verkehrsanbindung

Keine Angabe

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Nein
Aufzug vorhanden: Nein

Datenschutz

KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

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Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

Aktenzeichen, wenn vorhanden

zu erfragen bei der zuständigen Stelle

Hoheitliche Vermessungen werden in das Liegenschaftskataster übernommen. Hierzu werden durch die Vermessungsstellen Vermessungsschriften erstellt und zur Übernahme bei der unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte eingereicht.

Auftraggeber der Vermessungsstellen erhalten nach Vorliegen der Vermessungsschriften der jeweiligen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde Auskunft über Bearbeitungsstände und über die voraussichtliche Beendigung der Arbeiten. Mit Abschluss der Tätigkeiten erhalten die Eigentümer Mitteilungen über die Fortführung des Liegenschaftskatasters.