Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren
In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.
Ihre zuständige Stelle
Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Bodenordnung / Geschäftsstelle Gutachterausschuss
Platanenstraße 43
17033
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
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Postfach110264
17042
Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt
Zentraler Kontakt
Mitarbeiter
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
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Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen
für alle Standorte
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Parkplätze
Anzahl: 50
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 3
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Am Bürgerhaus
Bus:
3
Bus:
2
Bus:
11/12 (dat Bus)
Bus:
Citylinie
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Ja
Datenschutz
Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
Datenschutzerklärung
Kontakt
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Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
keine
Kosten
keine
Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:
Zuständig für die Verfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V mit seinen nachgeordneten Behörden (z. B. Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt).
Informationen zu aktuellen Verfahren der Flurneuordnung können bei den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise erfragt werden. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist dies das Kataster- und Vermessungsamt.
Die Ergebnisse der Flurneuordnungsverfahren werden u. a. zur Fortführung des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden eingereicht.
Ausführliche Leistungsbeschreibung
In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.
Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.
Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.