Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren

Ausgewähltes Gebiet: Alt Gaarz

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.

Ihre zuständige Stelle

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Kataster- und Vermessungsamt / Bodenordnung / Geschäftsstelle Gutachterausschuss

Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Weitere Anschriften

Postanschrift

Postfach110264
17042 Neubrandenburg, Vier-Tore-Stadt

Zentraler Kontakt

Telefon: +49 395 57087-2487
Fax: +49 395 57087-65961

Mitarbeiter

Heike Bull
Telefon: +49 39557087321 4
Fax: 0395 5708765961
Dana Ziebarth
Telefon: +49 39557087448 9
Fax: 0395 5708765961
Alexander Thomas
Telefon: +49 39557087563 0
Fax: 0395 5708765961
Aurel Enders
Telefon: +49 39557087338 4
Fax: 0395 5708765977
Martin Borchert
Telefon: +49 39557087381 1
Fax: 0395 570875940
Marko Holz auf der Haide
Telefon: +49 39557087381 0
Fax: 0395 5708765961
Kathrin Lampe
Telefon: +49 39557087247 5
Fax: 0395 5708765961
Agnes Ehrhardt
Telefon: +49 39557087320 0
Fax: 0395 5708765961
Annette Schmidt
Telefon: +49 39557087566 3
Fax: 0395 5708765961
Gerald Tödter
Telefon: +49 39557087248 7
Fax: 0395 5708765961

Öffnungszeiten

Die Mitarbeiter in den Fachämtern (einschließlich Führerscheinstelle) erreichen Sie:

Montag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr nur nach Terminvergabe

Bürgerservicezentren/Zulassungsstellen

für alle Standorte
Montag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze

Anzahl: 50
Kostenfrei

Behindertenparkplätze

Anzahl: 3
Kostenfrei

Verkehrsanbindung

Am Bürgerhaus
Bus: 3
Bus: 2
Bus: 11/12 (dat Bus)
Bus: Citylinie

Barrierefreiheit

Rollstuhlgerecht: Ja
Aufzug vorhanden: Ja

Datenschutz

Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Auftrag des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Position: Fachperson für Datenschutz
WWW: Datenschutzerklärung
Kontakt

Für weitere Informationen zu Ihren Rechten klicken Sie hier.

Betroffenenrechte

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

Spezielle Hinweise für Landkreis Mecklenburgische Seenplatte:

Zuständig für die Verfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt M-V mit seinen nachgeordneten Behörden (z. B. Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt).

Informationen zu aktuellen Verfahren der Flurneuordnung können bei den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise erfragt werden. Im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist dies das Kataster- und Vermessungsamt.

Die Ergebnisse der Flurneuordnungsverfahren werden u. a. zur Fortführung des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden eingereicht.

 

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.

Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.

Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.