Auskünfte zum Flurneuordnungsverfahren

Ausgewähltes Gebiet: Auerose

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt.

Ihre zuständige Stelle

Zuständig für die Verfahren ist das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz M-V mit seinen nachgeordneten Behörden (z.B. Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt).

Die Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern führt im Auftrage des Landes die technische Bearbeitung dieser Verfahren durch.

Informationen zu aktuellen Verfahren der Flurneuordnung können bei den unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise erfragt werden. 

Die Ergebnisse der Flurneuordnungsverfahren werden u.a. zur Berichtigung des Liegenschaftskatasters bei den zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörden eingereicht.

Haben Sie dazu Fragen? Wenden Sie sich gerne an die Behördennummer 115.

Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.

keine

In einem Flurneuordnungsverfahren werden die Eigentumsverhältnisse an ländlichen Grundstücken neu geordnet. Dabei sind Grundstückseigentümer, Gemeinde, Landwirte u.a. Betroffene gleichermaßen beteiligt. Verfahrensarten sind der freiwillige Landtausch nach § 54 oder Bodenordnungsverfahren nach § 56 Landwirtschaftsanpassungsgesetz. Im Ergebnis werden neben einer höheren Rechtssicherheit wesentliche Nutzungsvorteile für die Eigentümer und Bewirtschafter erzielt.

Ein Bodenordnungsverfahren bietet sehr gute Rahmenbedingungen, um agrar- und infrastrukturelle, gewerbliche, ökologische und soziale Entwicklungsaufgaben im Territorium abgestimmt zu planen und umzusetzen.

Im Verfahren werden notwendige Investitionen im ländlichen Wegebau sowie in der öffentlichen und privaten Dorferneuerung getätigt.