Umlegung von Grundstücken
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren nach Baugesetzbuch, um Grundstücke zu schaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Ihre zuständige Stelle
Amt Nord-Rügen
Ernst-Thälmann-Str. 37
18551
Sagard
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Zentraler Kontakt
Öffnungszeiten
Dienstag
09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 17.30 Uhr
Donnerstag
09.00 Uhr – 12.00 Uhr 13.00 Uhr – 16.00 Uhr
Ausnahmeregelung:
Nach vorheriger Terminabsprache besteht für alle Bürger die Möglichkeit, die entsprechende Fachabteilung auch außerhalb unserer Sprechzeiten zu konsultieren.
Parkplätze
Anzahl: 30
Kostenfrei
Behindertenparkplätze
Anzahl: 1
Kostenfrei
Verkehrsanbindung
Keine Angabe
Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht:
Ja
Aufzug vorhanden:
Nein
Datenschutz
Gemeinsame Datenschutzbeauftragte (GDSB)
Position:
Fachperson für Datenschutz
WWW:
https://www.ego-mv.de
Kontakt
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Weitere zuständige Stellen sortiert nach Entfernung (Luftlinie)
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Fachgebiet 41.10 - Vermessung
18437 Stralsund, HansestadtEntfernung zu Arkona: ca. 45 km
Was Sie über das Vorhaben wissen sollten.
Erforderliche Unterlagen
keine
Voraussetzungen
Bebauungsplan
Kosten
keine
Verfahrensablauf
1. Umlegungsanordnung durch den Gemeinderat
2. Umlegungsbeschluss durch die Umlegungsstelle, ortsübliche Bekanntmachung
3. Aufstellen von Bestandskarte und Bestandsverzeichnis und öffentliche Auslegung
4. Erörterung und Verhandlung mit den Beteiligten
5. Umlegungsplan oder Teilumlegungsplan (ortsübliche Bekanntmachung, Auszug an alle Beteiligten)
6. Inkrafttreten
7. Vollzug des Umlegungsplanes, Einweisung in den Besitz
Ausführliche Leistungsbeschreibung
Eine Umlegung ist ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren (Bodenordnungsverfahren), das im Baugesetzbuch geregelt ist. Bei einer Umlegung sollen Grundstücke geschaffen werden, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
Alle im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke werden nach ihrer Fläche rechnerisch zur sogenannten Umlegungsmasse vereinigt. Jeder Grundstückseigentümer hat einen bestimmten prozentualen Anteil an dieser Masse. Anschließend werden Flächen aus der Umlegungsmasse ausgeschieden, die zum einen als örtliche Verkehrsflächen oder öffentliche Grünflächen festgesetzt sind oder zum anderen als Ausgleichsflächen für den Umweltschutz dienen. Der Rest der Umlegungsmasse bildet nunmehr die Verteilungsmasse. Aus dieser werden den beteiligten Eigentümern, entsprechend ihrem Anteil, zweckmäßig gestaltete (d.h. bebauungsfähige) Grundstücke zugeteilt. Die neuen Grundstücke sollen mindestens den gleichen Verkehrswert und nach Möglichkeit auch in gleicher oder gleichwertiger Lage wie die eingeworfenen Grundstücke liegen.
In einfachen Fällen kann schnell und mit wenig Verwaltungsaufwand eine vereinfachte Umlegung durchgeführt werden.